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25.03.2020

COVID19 - Wichtiges, Teil II


Um einen Liquiditätsengpass und die damit verbundene Zahlungsunfähigkeit zu verhindern, arbeitet das Land Schleswig-Holstein mit Hochdruck an einem Schutzschirm für betroffene Unternehmen 🪂

Es wurde unter andrem folgendes beschlossen:

100 Millionen Euro 💶 stehen in einem Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige zur Verfügung:

· 2.500 EUR für Solo-Gewerbetreibende sowie Solo-Selbstständige

· 5.000 EUR für Gewerbetreibende sowie Selbständige mit 1 bis 5 Vollzeitarbeitskräften

· 10.000 EUR für Gewerbetreibende sowie Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften

300 Millionen Euro stehen für einen Mittelstands-Sicherungsfond bereit. Dieser Fond gewährt zinslose sowie tilgungsfreie Zuschüsse von bis zu 750.000 EUR, um so bestehende Liquiditätsengpässe überbrücken bzw. eindämmen zu können. Zielgruppe sind Gewerbebetreibende und Selbständige, die unmittelbar aufgrund von staatlichen Verordnungen im Zuge der Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage gekommen sind, oder kommen werden. Diese Kredite werden wie folgt aufgebaut sein:

· Kredite zwischen 15.000 und 50.000 EUR

· Laufzeit von maximal 12 Jahren

· bis zu 24 Monaten tilgungsfrei

· Zinslaufzeit beginnt nach 5 Jahren

Oder

· Kredite zwischen 50.000 und 750.000 EUR

· mit einer Laufzeit von maximal 12 Jahren

· bis zu 5 Jahren tilgungsfrei 50 Millionen Euro stehen in einem Fond für die Bereiche Kultur, Bildung und Sport zur Verfügung.

Genaue Umsetzungsvorschläge werden im Laufe der Woche entschieden. Anträge können voraussichtlich Mitte dieser Woche gestellt werden. Bei der Bearbeitung stehen wir euch gerne beratend zur Seite.


Nachdem in der letzten Woche die Möglichkeit auf Stundung und/oder Herabsetzung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer bekannt gegeben worden ist, wurde nun auch eine Stundung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ermöglicht. Eure Sachbearbeiter stehen euch bei der Erstellung erforderlicher Anträge jederzeit zur Seite.


Frei nach dem Motto „gemeinsam allem gewachsen“, bieten nun auch die Sparkassen und Volksbanken Hilfe für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen an. So können Sparkassen-Kunden unkompliziert bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter eine befristete Tilgungsaussetzung beantragen. Wir gehen davon aus, dass auch andere Banken in den nächsten Tagen nachziehen werden. Sobald uns mehr Informationen zur Verfügung stehen, teilen wir diese mit euch.